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Zalando’s Mahngebühren sorgen für Aufregung im Onlinehandel

Die Sächsische Verbraucherzentrale rief zur Sammelklage

Die Sächsische Verbraucherzentrale klagt gegen den Onlinehändler Zalando, weil dieser mit einer per E-Mail versendeten zweiten Mahnung eine Mahngebühr von EUR 5,30 verlangt. Dabei dürfen laut aktueller Rechtsprechung nur die tatsächlich anfallenden Kosten geltend gemacht werden. Und bei E-Mail-Mahnungen werden diese als verschwindend gering angesehen.

Die am 13. Oktober 2023 in Kraft getretene Sammelklage wird jedenfalls ordentlichen Zündstoff liefern, wenn man bedenkt, dass der Bundesgerichtshof bei einem Stromversorger die Mahngebühren für eine postalische Mahnung von EUR 2,96 auf EUR 0,76 reduziert hat. Wie soll man an dieser Stelle für eine Mahngebühr von EUR 5,30 bei einer E-Mail-Mahnung argumentieren?

Wie auch immer die Klage ausgeht. Fakt ist, ein Mahnwesen klingt lästig und nach Aufwand. Fakt ist aber auch, dass durch die Digitalisierung der Mahn- und Zahlungsprozesse die Kosten sowie der manuelle Aufwand auf ein Minimum reduziert werden.

Ein digitales Forderungsmanagement kann bei der Bewältigung dieser Herausforderungen einen wichtigen Beitrag leisten. Nicht nur, dass das komplette Mahnwesen automatisiert erfolgt, sondern die Art der Kommunikation mit den Kunden kann an deren Bedürfnisse und Gewohnheiten angepasst werden und dafür sorgen, dass Zahlungen im Durchschnitt bis zu 6x schneller erfolgen, als über den traditionellen Weg. Hierdurch steigt zum einen die Kundenzufriedenheit, aber gleichzeitig senkt dies auch die Kosten für den Mahnprozess und schafft eine deutlich höhere Transparenz.

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